Die intensive Baumkontrolle ist wichtig
Die Kontrolle der Bäume erfolgt teilweise ohne technische Hilfsmittel. Überprüft werden die Wurzeln, die Stämme und Kronen auf sichtbare Schäden. Maßgebend sind die Richtlinien der FLL. Der gesunde Baumbestand bleibt erhalten, wenn regelmäßige Kontrollen stattfinden Wie oft ist eine Kontrolle notwendig? Die Sachverständigen empfehlen die Baumkontrolle zweimal jährlich, und zwar wenn die Bäume ihr Laub tragen und wenn sie in der kalten Jahreszeit ohne Laub sind. Grundsätzlich haftet jeder Baumbesitzer für seine Bäume, das heißt, von den Bäumen darf keine Gefahr ausgehen. Hohle, kranke und beschädigte Bäume werden entsprechend behandelt oder gefällt. Die Bäume an öffentlichen Stellen liegen im Verantwortungsbereich der zuständigen Behörden, für die Bäume in Gärten, auf Grundstücken und dergleichen sind die Besitzer verantwortlich. Sie haften für Schäden, was ziemlich kostenintensiv werden
kann. Es ist daher sinnvoll, die Kontrolle in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Wann sind Maßnahmen zu ergreifen? Entdecken Sie totes Astwerk, ist dieses zeitnah zu beseitigen. Pilzschäden sind zu behandeln. Überprüfen Sie, ob Schäden am Wurzelgeflecht vorhanden sind, besteht die Gefahr einer Entwurzelung? Anzeichen von Fäulnis sind alarmierend und dementsprechend zu beheben. Der Baum ist standsicher, der Auftraggeber beruhigt. Stellt sich bei der Kontrolle heraus, dass der Baum nicht standfest ist, sind sofort Warnschilder oder dergleichen anzubringen, bis der Baum gefällt wird. Der Hobbygärtner erfüllt die Sichtkontrolle der auf seinem Grundstück befindlichen Bäume in geregelten Abständen, um Schäden oder gar Unfälle zu vermeiden. Die Bäume in öffentlichen Anlagen verfügen über einen Baumkataster. Jeder Baum ist akribisch aufgeführt und dokumentiert. Der Mitarbeiter weiß, welche Bäume wann zu kontrollieren sind und welche Bäume besonderer Pflege bedürfen. Das Baumgutachten, wird nur vom qualifizierten Gutachter ausgestellt, enthält das Ergebnis der Kontrolle unter Angabe vorhandener Schäden. Ist die Gefahr im Zuge einer Kontrolle erkennbar, der Besitzer ignoriert die Anzeichen jedoch, handelt es sich zweifelsfrei um einen Verstoß. Fehlt der Beweis der Baumkontrolle, ist der Eigentümer für sämtliche Schäden haftbar.
Unter der Verkehrssicherungspflicht ist zu verstehen, dass sämtliche Gefahrenquellen in Kürze beseitigt werden. Potenzielle Gefahren wie morsche Baumteile, vertrocknete und abgeknickte Äste sind zeitnah zu entfernen. Der Baum ist gesund und steht fest, bei der Kontrolle wurden keine Schäden festgestellt. Stürme gelten als Naturgewalt und Beschädigungen an nachweisbar gesunden Bäumen fallen nicht zulasten des Besitzers. Die letzte Kontrolle muss allerdings dokumentiert sein. Der Experte für die Baumkontrolle verfügt über umfassende Baumartenkenntnisse. Die Schadensursachen und Symptome erkennt der Spezialist sofort. Sie halten mit Durchführung der regelmäßigen Kontrolle die Verkehrssicherungspflicht ein. Der Experte ist sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich zu kontaktieren. Schützen Sie die Bäume und verlängern Sie die Lebensdauer durch intensive Kontrollen. Ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen, bevor Sie den Baum fällen lassen.